AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen | Crêpico Stuttgart

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir freuen uns, Teil Ihrer Veranstaltung zu sein und setzen alles daran, mit Engagement, Qualität und Leidenschaft zu einem gelungenen Event beizutragen.

Damit unsere Zusammenarbeit für beide Seiten klar und reibungslos verläuft, gelten für alle Catering-Leistungen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich und maßgebliche Bedingungen

1.1. Crêpico erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen im Bereich Catering ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, Crêpico stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

2.1. Angebote von Crêpico sind, sofern nicht anders angegeben, 7 Tage gültig und freibleibend.

2.2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald das Angebot durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt wird oder Crêpico mit der Ausführung der Leistung beginnt.

2.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Crêpico.

2.4. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

§ 3 Leistungen

3.1. Crêpico stellt den mobilen Crêpes-Wagen sowie die im Angebot vereinbarten Catering-Leistungen für die vereinbarte Dauer zur Verfügung. Die genaue Auswahl der Speisen und Leistungen wird individuell vereinbart.

3.2. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

3.3. Die im Angebot genannte Portions- oder Teilnehmerzahl dient als Planungsgröße und nicht als Garantie einer festen Stückzahl.

3.4. Besondere Wünsche oder Einschränkungen (z. B. spezielle Toppings, Allergien oder Sonderauswahl) sind zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Planung spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro und – sofern nicht anders ausgewiesen – zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2. Crêpico ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung sowie die Zahlungstermine sind im jeweiligen Angebot festgelegt.

4.3. Die Zahlungsmodalitäten, insbesondere Anzahlung, Zahlungsziel und Fälligkeit, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

4.4. Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des jeweils bestätigten Angebots.

4.5. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist Crêpico berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber ist bei Nichterbringung der Zahlung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit.

4.6. Crêpico kann eine über die in dem Angebot festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes verlangen, soweit:

  • Crêpico die Leistungen erbringt, die über den Inhalt und Umfang des Angebots hinausgehen, oder
  • zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers anfällt.

§ 5 Termine

Die vereinbarten Termine sind verbindlich.

§ 6 Teilnehmerzahl

6.1. Die im Angebot angegebene Teilnehmer- oder Portionszahl ist Grundlage der Kalkulation.

6.2. Eine Reduzierung der im Angebot angegebenen Teilnehmerzahl ist bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung um maximal 10% möglich.

6.3. Sollten am Veranstaltungstag weniger Personen anwesend sein als im Angebot vereinbart, wird dennoch die im Angebot zugrunde gelegte Teilnehmerzahl berechnet.

6.4. Erhöht sich die Teilnehmerzahl kurzfristig, besteht kein Anspruch auf vollständige Versorgung aller Gäste; eine kurzfristige Anpassung wird jedoch – soweit organisatorisch möglich – gerne berücksichtigt. Mehrverzehr wird in diesem Fall zusätzlich berechnet.

§ 7 Stornierung und Rücktritt

7.1. Stornierungen bedürfen der schriftlichen Form.

7.2. Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen:

  • bis 30 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei
  • 29 bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags
  • weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags

7.3. Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend der Stornoregelung verrechnet.

§ 8 Rücktritt durch Crêpico

8.1. Crêpico ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht von Crêpico zu vertretenden Umständen (insbesondere höhere Gewalt) unmöglich oder unzumutbar wird.

8.2. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

8.3. Crêpico wird den Auftraggeber unverzüglich über den Rücktritt informieren und sich – soweit möglich – um eine geeignete Ersatzlösung bemühen, ohne hierzu verpflichtet zu sein.

§ 9 Haftung

9.1. Crêpico haftet unbeschränkt bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.2. Crêpico haftet ferner unter Begrenzung auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten bzw. von wesentlichen Vertragspflichten.

9.3. Für Schäden, die durch höhere Gewalt oder nicht durch Crêpico zu verantwortende Umstände entstehen, wird keine Haftung übernommen.

9.4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von Crêpico. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.

9.5. Für Beschädigungen oder Verluste am Eigentum von Crêpico, die durch den Auftraggeber, dessen Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte verursacht werden, haftet der Auftraggeber. Entstehende Kosten sind Crêpico zu ersetzen.

9.6. Crêpico verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung im branchenüblichen Umfang.

§ 10 Pflichten des Auftraggebers

10.1. Der Auftraggeber stellt einen ebenen, befestigten Untergrund für den Crêpes-Wagen sowie eine ausreichende Stromversorgung kostenfrei zur Verfügung. Bevorzugt ist ein Starkstromanschluss (CEE 16 A oder CEE 32 A) bereitzustellen. Sofern kein Starkstromanschluss verfügbar ist, sind mehrere separate Haushaltssteckdosen (230 V) auf unterschiedlichen Stromkreisen zur Verfügung zu stellen.

10.2. Über Besonderheiten des Veranstaltungsortes, insbesondere eingeschränkte Zufahrten (z. B. Zufahrtsbreite unter 3,0 m oder Durchfahrtshöhe unter 4,0 m), ist Crêpico spätestens bei Auftragserteilung schriftlich zu informieren.

10.3. Informationen zu enthaltenen Allergenen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben bereitgehalten und auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt. Gäste mit Allergien oder Unverträglichkeiten werden gebeten, sich vor dem Verzehr entsprechend zu informieren. Eine Haftung besteht nur bei unzutreffender Allergenkennzeichnung.

§ 11 Auf- und Abbau

11.1. Der Aufbau des Crêpes-Wagens, erfolgt in der Regel 30 bis 60 Minuten vor Beginn der Veranstaltung. Abbau erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, unmittelbar nach Erbringen der vereinbarten Leistung, mit Ende des gebuchten Event-Zeitraums.

11.2. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten, die eine separate Anfahrt erfordern, werden zusätzlich berechnet.

§ 12 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 13 Bild- und Nutzungsrechte

Crêpico ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung entstandene Fotos zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich; berechtigte Interessen werden selbstverständlich berücksichtigt.

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten Sie Fragen zu den AGBs haben, steht Ihnen das Crêpico-Team jederzeit gerne zur Verfügung.

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